Reifenkauf ist nicht nur Pflicht. Unterschiedliche Anforderungen machen eine kundenorientierte Beratung, Bedarfsananlyse wichtig.
Wann muss ich meine Reifen wechseln?
Sollte der Reifen keine Beschädigungen aufweisen, sind zwei Faktoren für die Reifenerneuerung ausschlaggebend:
(Tipp für die Kontrolle: Setzen Sie eine 1-Euro Münze auf den Profilgrund der Profilrille mit der geringsten Profiltiefe).
Was beim Neukauf zu wissen ist?
Die Reifendimension sowie der Geschwindigkeits- und Lastenindex sind drei Hauptpunkte die Sie jeder fachkundige Händler als erstes fragen wird. Und natürlich ob es sich um Sommer oder Winterreifen, alternativ um Ganzjahresreifen (all season) handeln soll.
Eine optimale Sicherheit ist gewährleistet, wenn alle vier Reifen aus einem Produktionszeitraum stammen und eine gleiche Bauart und gleiches Profil haben. Aber alternativ kann Achsgleich unterschiedliches Profil gefahren werden. d.h.
Beispiel: Vorderachse Pirelli R7 Soto Zero, Hinterachse Hankook Optimo
Für die Reifendimension sowie Geschwindigkeits- u. Lastenindex ist maßgebend welche Reifendimension in der Fahrzeugzulassung angeben ist.
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Quelle: Continental.de |
Wo finde ich alle wichtigen Angaben?
Alle wichtigen Angaben finden Sie in der Fahrzeugzulassung Teil 1 oder auf ihrem Reifen.
Was heißt Speed Index, Laufrichtung?
Kennbuchstabe f: Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch „Speed-Index“)
Ein Kennbuchstabe, gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Autoreifen angibt. Den Kennbuchstaben sind nachfolgende Höchstgeschwindigkeiten zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Pkw)
Zuordnung von Geschwindigkeitssymbol (Speed-Index) und Reifenhöchstgeschwindigkeit (Auszug)
Geschwindigkeitssymbole (GSY Speed Index) | zul. Höchstgeschwindigkeit in km/h |
---|---|
R | 170 |
S | 180 |
T | 190 |
H | 210 |
V | 240 |
W | 270 |
Y | 300 |
Zu wissen ist:
Spezielle Hinweise:
Winterreifen gilt da was anderes?
Bei Winterreifen ist speziell auf die M+S Kennung zu achten. Meist in Verbindung mit dem Allbekannten Schneeflockensymbol.
Die Faustregel von O bis O (Oktober bis Ostern) ist weit verbreitet und wird von vielen so gehandhabt.
Tatsächlich ist: man sollte Winterreifen ab einer Außentemperatur von 4C+ bereits montieren oder montieren lassen.
Auch wenn tagsüber die Temperaturen um die zehn Grad liegen ist des Nachts und Morgens um die null Grad. Leicht überfrorenen Tau Reif kann die Straße schnell zur „Rutschbahn“ werden lassen. Mit Winterreifen kann der Bremsweg in Gefahrensituationen die entscheidenden Meter bedeuten um nicht im „Heck“ des Vordermanns zu parken!
Beim Winterreifen darf das in der Zulassung angebene Reifenmaß für die Geschwindigkeit um eine Kennzahl verringert werden. Hierbei MUSS jedoch im Fahrzeug (Sichtbereich des Fahrers) ein entsprechendes Aufkleber angebracht werden, der diese Verringerung der zulässigen km/h Angabe sichtbar macht. Dies ist auch per fälliger Hauptuntersuchung mit Winterbereifung ein ggf. Mangelpunkt wenn dieser Hinweis NICHT geklebt ist.
„Winterreifen-Verordnung“
In Deutschland besteht eine situative Winterreifen-Pflicht (auch Ganzjahresreifen sind erlaubt): Seit dem 4. Dezember 2010 darf laut § 2 Abs. 3a StVO – unabhängig von der Jahreszeit – bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte nur mit Reifen gefahren werden, welche jene Eigenschaften erfüllen, die im Anhang II Nr. 2.2 (M+S-Reifen) der Richtlinie 92/23/EWG genannt sind. Eine Kennzeichnung mit M + S oder dem Schneeflockensymbol ist dort nicht genannt, jedoch für M+S-Reifen an anderer Stelle dieser EWG-Richtlinie gefordert. Anders als in Österreich und anderen Ländern ist eine erhöhte Mindestprofiltiefe nicht vorgeschrieben. Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind: Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge, bestimmte Einsatzfahrzeuge, nicht angetriebene Räder von Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3, (Schwere LKW, Busse). Soweit für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei bauartbedingt keine M+S-Reifen erhältlich sind, bleiben auch diese Fahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Bei Nichtbeachtung der Auflagen droht dem Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 40 €, hat er den Verkehr behindert 80 €. Quelle: Wikipedia
Transporter/LLKW oder Off Road Reifen?
C-Reifen sind als Nutzfahrzeugreifen entsprechend der ECE – R 54 genormt. Damit weichen sie von vergleichbaren Pkw-Reifen (z.B. Reinforced-Reifen) ab. Bei dem Wunsch des Ersatzes von C-Reifen durch Pkw-Reinforced-Reifen oder umgekehrt sollte der Fahrzeug- oder der Reifenhersteller zur Eignung der Fahrzeug-Reifen-Kombination befragt werden. Neben den klassischen C-Reifen werden auch so genannte CP-Reifen für Camping-Fahrzeuge angeboten. Für sie gelten die Aussagen zu C-Reifen.
Die Kennzeichnung dieser Leicht-LKW- und Off-Road-Reifen (sogenannten C-Reifen) ist vergleichbar der der normalen Pkw- Reifen. Einige Besonderheiten sind trotzdem zu beachten: Die Kennzeichnung lautet beispielsweise: 215/70 R 15 C106/104 R. Dabei steht die „106“ für die Reifentragfähigkeit bei Einzelanordnung (950 kg), die „104“ steht für die Reifentragfähigkeit bei Zwillingsanordnung (900 kg). Die Belastbarkeit der Reifen, die vielfach auch als Tragfähigkeit der Achse angegeben wird, ist von einem bestimmten Luftdruck abhängig. Um Details zu den einzelnen Reifen zu erfahren, sollte ein Reifenhändler, -hersteller oder der Fahrzeughersteller befragt werden. Viele C-Reifen gibt es in unterschiedlichen Tragfähigkeitsausführungen. Dazu gibt es eine Zusatzbezeichnung – z.B. 6 PR und 8 PR (PR steht für Ply-Rating) –, die diese Tragfähigkeiten differenziert. Der Beispiel-Reifen von Punkt 1 wird auch als 215/70 R 15 C 109/107 R angeboten. Dieser Reifen hat bei einem höheren Luftdruck (4,5 bar statt 3,75 bar bei 215/70 R 15 C106/104 R) eine Tragfähigkeit von 1030 kg (Einzelanordnung) und 975 kg (Zwillingsanordnung). Es ist zu beachten, dass die Reifentragfähigkeit immer in Kombination zu den gefahrenen Geschwindigkeiten zu sehen ist. Für Details sollte Reifen- oder Fahrzeughändler befragt werden. Quelle: ADAC info
Notlauf oder Run-Flat Reifen?
Was ist das? Kann ich solche Reifen fahren? Diese Autoreifen werden auch bezeichnet als „Reifen mit Notlaufeigenschaften“ bzw. „selbsttragende Reifen mit Notlaufeigenschaften“ und verfügen mehrheitlich über verstärkte Reifenflanken, die das Fahrzeug auch bei geringen Fülldrücken tragen können. Dabei müssen Geschwindigkeit und Fahrweise der Notfallsituation entsprechend angepasst werden. Die Fahrzeugbedienungsanleitung gibt Auskunft über die Betriebsvorschriften. Bislang werden Notlauf- oder Run-Flat-Reifen (RFT) auf der Flanke überwiegend in gleicher Weise gekennzeichnet wie Standardreifen mit herkömmlichen Seitenwänden. Notlaufreifen tragen je nach Hersteller auf der Reifenflanke entsprechend nachfolgender Übersicht unterschiedliche Aufschriften:
Bridgestone: RFT (Run-Flat-Tyre)
Quelle. ADAC info
Continental: SST (Self Supporting Tyre)
Dunlop: DSST (Dunlop Self Supporting Technology) oder ROF (RunOnFlat
Goodyear: ROF (RunOnFlat)
Hankook: HRS (Hankook Runflat System)
Michelin: ZP (Zero Pressure) oder SST (Self Supporting Tyre)
Pirelli: Run Flat, bei einigen Modellen Eufori@
Es wird erwartet, dass im Laufe der nächsten Jahre in den Zulassungsbescheinigungen von einzelnen Pkw, die serienmäßig oder optional mit Run-Flat-Reifen ausgerüstet sind, Reifendimensionen mit einer RF-Kennzeichnung eingetragen werden. Beispiel: 205/55 RF 16 (statt 205/55 R 16) in der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ bzw. in der „EG Übereinstimmungserklärung“. Reifen mit dieser Kennzeichnung sind Reifen eigener Bauart. Deswegen dürfen nur noch Run-Flat-Reifen entsprechender Spezifikation gefahren werden. Ein Ersatz dieser Run-Flat-Reifen durch Reifen gleicher Dimension ohne F ist nicht zulässig. Ausnahmen müssen durch „Unbedenklichkeitserklärungen“ der Hersteller geregelt werden. Reifen mit RF-Kennzeichnung tragen zusätzlich das Symbol einer stilisierten „Schnecke“.
Grundsätzlichen empfehlen die Fahrzeughersteller und der ADAC schon jetzt auf Fahrzeugen, die für Run-Flat-Reifen ausgelegt sind, nur Run-Flat-Reifen zu montieren, selbst wenn in den Zulassungsbescheinigungen Standarddimensionen eingetragen sind und damit die Verwendung von Standardreifen erlaubt ist.