Wer hat das noch nicht erlebt, ein kleiner Knall und schon ziert ein Steinschlag oder gar ein Riss die Frontscheibe Ihres Fahrzeuges. Oftmals wird ein Steinschlag unterschätzt und die Scheibe reißt und die freie Sicht des Fahrers ist nicht mehr gewährleistet. Die Autoverglasung ist heute ein konstruktiver Bestandteil von modernen Fahrzeugen und trägt zur Sicherheit der Insassen bei.
Viele Verkehrsteilnehmer nehmen diese sicherheitsrelevanten Eigenschaften nur noch selten wahr. Tatsächlich aber erfüllt Autoglas eine Vielzahl von Funktionen die das Autofahren nicht nur sicherer sondern auch komfortabler machen.
Was tun bei einem Steinschlag? Reparatur oder Neueinbau?
Bei einem Steinschlag ist oftmals eine Reparatur möglich. Hierzu sollte man ein paar einfache Grundregeln beachten:
Bei der Reparatur wird ein sehr dünnflüssiges Spezialkunstharz unter Druck in das Einschlagzentrum eingepresst. Anschließend wird das Harz mit einer UV Lampe ausgehärtet. Überschüssige Harzreste werden entfernt und fein poliert. Schützen Sie die Schadensstelle jedoch unmittelbar nach Schadenszeitpunkt mittels unsers Scheiben Notfall Klebepad. Dies schützt vor Verunreinigung und Feuchtigkeit. Und ermöglicht ein bestmöglichstes Reparaturergebnis.
Wichtig: bei einer Voll- und Teilkaskoversicherung ist die Scheibenreparatur in der Regel kostenfrei bzw. Ihre Versicherung übernimmt die Kosten*.
Bei Neueinbau (Tausch) wird die alte defekte Windschutzscheibe mit verschiedenen Werkzeugen aus dem Fahrzeug geschnitten. Die neue Scheibe wird per Spezialklebstoff in das Fahrzeug eingesetzt und fixiert. Nun benötigt der Kleber eine gewisse Zeit um auszuhärten.
Aufgrund der technischen und gesetzlichen Lage erfordert ein Schaden an Seiten und Heckscheiben immer einen Neueinbau. Auch hier sind wir fachkompetenter Ansprechpartner für Sie.
Wichtig: Teil- und vollkaskoversicherte zahlen bei Neueinbau (Front-/Seiten-/Heckscheiben) nur den Selbstbehalt*.
*Es gelten die Bedingungen Ihrer Versicherungen. Sollten Sie in Ihrem Vertrag eine Werkstattbindung vereinbart haben, müssen Sie die Kostenübernahme im Vorfeld klären.
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